Immobilienverwaltung

Sie sind Eigentümer oder Vermieter?

Verwaltung von Eigentum kann zuweilen sehr aufwändig werden. Wir übernehmen das für Sie – professionell, effizient und in Ihrem Interesse. Wer uns seine Immobilie anvertraut, bekommt kompetenten Service – kaufmännisch, technisch und persönlich.

Wir können alle Arten von Verwaltung vollumfänglich abbilden:

Um langen Leerstand zu vermeiden, empfehlen wir, uns die Verwaltung immer in Kombination mit der Vermietung zu übertragen.

Ihr Vorteil dabei:

  • Gut funktionierendes Team
  • Breites Leistungsspektrum
  • Langjährige Erfahrung

Wohneigentumsverwaltung (WEG)

Wir übernehmen die Verwaltungsaufgaben gemeinschaftlichen Eigentums.

  • Die Organisation jährlicher Eigentümerversammlungen
  • Die Überwachung des termingemäßen Eingangs der Hausgelder
  • Die Mahnung säumiger Mieter
  • Die Verwaltung des Hausgeld- und Instandhaltungskontos
  • Das Aufstellen eines Wirtschaftsplans
  • Das Abschließen von notwendigen Versicherungen
  • Die Einstellung und Koordination von Hausmeistern
  • Die Überwachung, z.B. von Reparaturen
  • Die Erstellung einer Jahresabrechnung
  • Die gerichtliche Vertretung der Eigentümer
  • Die technische Überprüfung und regelmäßige Begehung des Objektes

Sondereigentumsverwaltung

Wir entlasten Sie auch gern bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums.

  • Den Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen
  • Die Abnahme und Übernahme der Wohnungen
  • Das Mietinkasso und die Geltendmachung aller Ansprüche des Auftraggebers
  • Die Überwachung des Mieteingangs
  • Die Führung der Mietkautionen
  • Die Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Die Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
  • Die Ermittlung und Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
  • Den mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Mietern
  • Die Einstellung, Entlassung, Anweisung, Überwachung von Hilfskräften
  • Die technische Verwaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)

Mietverwaltung

Wir nehmen Ihnen die Verwaltung Ihres Mietshauses ab.

  • Die Erstellung von Mietverträgen
  • Die regelmäßige Prüfung der Möglichkeiten einer Mieterhöhung
  • Die Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Die Erstellung und Überwachung einer Hausordnung
  • Die Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Die Wohnungsabnahme und -übergabe
  • uvm.